Aktueller Status der Fluggebiete
11.01.2021
Für die Nutzung unserer Fluggebiete ist eine individuelle Freigabe nötig. Piloten ohne Freigabe ist die Nutzung der Gelände untersagt. Eine Freigabe kann bei gelaende@baar-flieger.de angefragt werden. Die Antwort von gelaende@baar-flieger.de mit der Freigabe und detaillierten Hinweisen zu Benutzung unserer Gelände ist abzuwarten. Der Besuch des Fluggebietes ohne Freigabe ist sinnlos! Freigaben werden nicht unbedingt am Tag der Anfrage erteilt – also frühzeitig anfragen. Eine Freigabe ist jedoch dauerhaft gültig (ihr werdet auf dem Laufenden gehalten).
Dies gilt für ALLE Piloten auch Vereinsmitglieder!
Hintergrund (Kurzfassung): Für die Nutzung der Fluggelände gibt es Auflagen des Regierungspräsidiums betreffend der RMZ-EDTD des Flugplatz Donaueschingen. Aufgrund der Inhalte der Auflagen im Zusammenspiel mit der aktuell geltenden Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Vorgaben des Ordnungsamts in Hüfingen können wir die Gelände Fürstenberg-Süd und -Nord aktuell Gastpiloten nicht rechtssicher zur Verfügung stellen.
Gastpiloten:
Durch die Freigabe halten wir Kontakt zu euch und können euch über Änderungen auf dem Laufenden halten. Der Startplatz ‚Hubertushütte‘ kann aktuell nach Freigabe unter Einhaltung der sonstigen Auflagen genutzt werden.
17.05.2020
Für die Nutzung unserer Fluggebiete ist eine individuelle Freigabe nötig. Diese kann bei gelaende@baar-flieger.de angefragt werden. Die Nutzung ohne Freigabe ist untersagt. Ein Start ohne Freigabe führt zu einem Nutzungsverbot für das Gelände! Die Freigabe von gelaende@baar-flieger.de ist abzuwarten. Der Besuch des Fluggebietes ohne Freigabe ist sinnlos! Freigaben werden ab sofort nicht mehr am Tag der Anfrage erteilt.
Mit der Freigabe erhält jeder Pilot detaillierte Benutzungshinweise für die Gelände um den Individualsport nach den aktuell geltenden Regeln auszuführen.
11.05.2020
Für die Nutzung unserer Fluggebiete ist eine individuelle Freigabe nötig. Diese kann bei gelaende@baar-flieger.de angefragt werden. Die Nutzung ohne Freigabe ist untersagt.
25.04.2020
Es gibt keine rechtssichere Quelle ob die nach §25 LuftVG zugelassenen Gelände Sportstätten im Sinne der Corona VO Baden-Württemberg sind.
18.04.2020
Link zur offiziellen Nachricht für Hängegleiter und Gleitschirmpiloten.
27.03.2020
Hier in Link zum Statement des DHV Vorstands zum Flugverbot und der Link zur offiziellen Nachricht für Hängegleiter- und Gleitschirmpiloten.
Es gilt somit ein bundesweites Flugverbot für Hängegleiter und Gleitschirme!
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