Das Flugverbot wegen der neu eingerichteten RMZ ist aufgehoben.
Mit der nachfolgenden Veröffentlichung des Auszuges aus der NFL 1-329-14 bzgl. der Funkkommunikationspflicht nach NfL 1-240-14 (RMZ-EDTD) ist das Flugverbot unter Einhaltung der angegebenen Vorschriften aufgehoben.

RMZ-EDTD_Sat-Sued2
Auszug:

  1. Luftverkehr EDTD mit Platzrunde, Hängegleiterflugbetrieb und Modellflug

Für den Hängegleiterflugbetrieb wird innerhalb der RMZ-EDTD im Südosten die „Satellitenzone Süd“ eingerichtet mit folgenden Grenzen
Horizontal:

N 47°55’33“ E 08°32’08“ – N 47°55’34“ E 08°35’40“ –
N 47°53’10“ E 08°36’00“ – N 47°53’05“ E 08°32’09“ –
N 47°55’33“ E 08°32’08“.
Vertikal:

Vom Boden bis 1 000 Fuß über Grund geländemoduliert.

  1. Hängegleiterflugbetrieb Fürstenberg

Hängegleiterflugbetrieb findet ausschließlich in der Satellitenzone Süd statt. Zur besseren Erkennbarkeit von Gleitschirmfliegern durch andere Luftverkehrsteilnehmer kommen für Gleitschirmflüge die VFR-Wettermindestwerte des Luftraum E zur Anwendung: Flugsicht 5 km, horizontaler Wolkenabstand 1,5km, Vertikaler Wolkenabstand plus – minus 1 000 Fuß. Der Startleiter meldet telefonisch die passive Hörbereitschaft auf der Frequenz EDTD-Info 124.250MHz, die eigene telefonische Erreichbarkeit sowie den ersten Start / die letzte Landung des Tages an EDTD-Info und gibt wesentliche Informationen, z.B. IFR- Traffic / Modellflüge in Neudingen / Transitflüge an startende Gleitschirmflieger weiter.

 

Hier die gesamte Bekanntmachung 1-329-14_SIG_Donaueschingen

Bild RMZ und Satellitenzone Süd

 

One Response to Flugverbot ist aufgehoben

  1. Cello sagt:

    Freut mich für Euch – Schön das Ihr Euer Fluggebiet weiterhin nutzen könnt. Frohe Festtage und einen guten Start ins 2015.

    Meine pers. Meinung: Da kommen immer nur sehr gute „brauchbare und nötige“ Anpassungen/Ergänzungen aus den fleissigen Bürokompläääääzen.

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