Liebe Fliegerkolleginnen und Fliegerkollegen,

aus gegebenem Anlass möchten wir hier nochmals auf unsere bestehende Gästeregelung an den Fluggebieten am Fürstenberg hinweisen!

Der Fürstenberg mit den Fluggebieten Fürstenberg Süd, Nord und Nordost liegt in einer Satellitenzone am Rande einer RMZ (der Startplatz „Hubertushütte“ in Geisingen ist ausserhalb der RMZ Donaueschingen), welche wir nur durch entsprechende Interventionen und „Goodwill“ des Regierungspräsidiums Freiburg einrichten konnten und ist entsprechend sensibel, zumal wir uns immer noch in einer Testphase befinden.

Für den Flugbetrieb am Fürstenberg wurde ein besonderes Prozedere vorgeschrieben, das beinhaltet u.a. Anmelden des Flugbetriebs am Flugplatz Donaueschingen und Abhören der zugehörigen Flugfunkfrequenz sowie das Abmelden bei Ende des Flugbetriebs. Dies wird im Normalfall durch ein anwesendes Vereinsmitglied der Baarflieger wahrgenommen, dieses Vereinsmitglied fungiert auch als Startleiter.

Fluggäste ausserhalb unseres Vereins sind herzlich willkommen und werden lückenlos in den Flugbetrieb mit einbezogen und haben sämtliche Freiheiten wie unsere Vereinsmitglieder, aber auch die Auflagen, der Baarflieger mit zu tragen. Obligatorisch ist der Eintrag in die Flugkladde sowie das Entrichten der Tagesgebühr(Stand heute: 5,00€/Tag und Pilot). Dies hat vor Antritt des ersten Fluges zu geschehen und der Startleiter entscheidet gegebenenfalls über die Rückzahlung der Tagesgebühr, wenn z.B. die Bedingungen nur für einen kurzen Abgleiter ausreichen.

Ausnahmen zur Gästeregelung: Mitgliedsvereine des Flypark Südschwarzwald sowie die Kollegen/innen aus dem benachbarten Schweizer Fluggebieten (Schaffhausen) sind von der Zahlung der Tagesgebühr ausgenommen. Weitere Vereinbarungen bestehen bis dato nicht, wir sind aber grundsätzlich offen für Gespräche zu diesem Thema.

Vielfliegende Gäste haben selbstverständlich die Möglichkeit der Zweitmitgliedschaft in unserem Verein, der Jahresbeitrag beträgt 25,00€, also 5 Tagesgebühren und man ist dabei…
Wenn wir uns und unsere Gäste nicht an die Auflagen des Regierungspräsidiums halten, laufen wir Gefahr von der RMZ-Regelung ausgeschlossen zu werden und der Fürstenberg wird für den Gleitschirm/Drachenflugsport gesperrt. Im Interesse aller Beteiligten appellieren wir also um die Einhaltung dieser Auflagen und der geltenden Gastflugregelung.

Wir weisen darauf hin, dass der Vereinsvorstand der Baarflieger entsprechend auf Zuwiderhandlungen reagieren wird, insbesondere auf Fliegen am Fürstenberg ohne Anmeldung am Flugplatz Donaueschingen.

Wir wünschen uns nach wie vor ein entspanntes Miteinander an dem Fürstenberg und in diesem Sinne „Always happy landings“

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins Jahr 2017

Der Vorstand der Baarflieger

 

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